Krypto gewerblich handeln: Wichtige Steuerinformationen

Die steuerlichen Aspekte des gewerblichen Krypto-Handels in Deutschland: Unterschiede, rechtlicher Rahmen und wichtige Richtlinien für Krypto-Investoren und Unternehmer.

Blockpit wendet strenge redaktionelle Grundsätze an, um genaue, klare und umsetzbare Informationen bereitzustellen. Erfahre mehr über unsere Redaktionelle Richtlinien.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Einkünfte aus dem gewerblichen Handel mit Kryptowährungen unterliegen der Gewerbesteuer.
  • Gewerblicher Krypto-Handel wird unter anderem durch Nachhaltigkeit, Häufigkeit und Gewinnerzielungsabsicht charakterisiert.
  • Der rechtliche Rahmen für Kryptowährungen in Deutschland basiert auf dem Einkommensteuergesetz, ergänzt durch Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung​​.
Geschrieben von
Florian Wimmer
Aktualisiert am:
March 7, 2024
Kapitel 1

Definition und Kriterien

Erklärt die Unterschiede zwischen gewerblichem und privatem Handel und die Kriterien für die Gewerblichkeit​​.

Gerade in Deutschland wächst die gewerbliche Nutzung von Kryptowährungen rasant, was steuerliche Implikationen mit sich bringt. Der Fiskus definiert klare Kriterien für die steuerliche Behandlung des Krypto-Handels.

Dieser Artikel beleuchtet, wie gewerbliche Krypto-Aktivitäten in Deutschland besteuert werden, eine wesentliche Information für Investor:innen und Unternehmer:innen in der Kryptoökonomie.

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Grundlagen des gewerblichen Krypto-Handels

Der gewerbliche Handel mit Kryptowährungen bezeichnet eine kontinuierliche, selbstständige Tätigkeit, die mit der Absicht der Gewinnerzielung durch den Kauf und Verkauf von digitalen Währungen ausgeführt wird. 

Im Gegensatz zum privaten Handel, der zumeist durch gelegentliche Transaktionen und Spekulationen gekennzeichnet ist, zeichnet sich der gewerbliche Handel durch seine Nachhaltigkeit, Häufigkeit und das Vorhandensein einer Gewinnerzielungsabsicht aus. 

Konkret entscheidet das Bundesministerium der Finanzen über das Vorliegen einer Gewerblichkeit in Anlehnung an die Maßstäbe des gewerblichen Wertpapierhandels.

Ähnlich wie beim Handel mit Wertpapieren wird anerkannt, dass regelmäßige Transaktionen von Kryptowährungen, wie das Verkaufen von weniger aussichtsreichen und das Erwerben von vielversprechenden Kryptowährungen zur Realisierung von Kursgewinnen, in der Natur der Sache liegen und oft noch zur privaten Vermögensverwaltung gehören. 

Gewerblichkeit wird in der Regel nur in Ausnahmefällen angenommen, wenn besondere Umstände wie berufliche Organisation und umfangreiche Geschäftstätigkeit vorliegen. Eine reine Betrachtung der Anzahl der Transaktionen reicht also nicht aus, um eine gewerbliche Tätigkeit zu bestimmen. Entscheidend ist das Gesamtbild.

Informationen zur steuerlichen Behandlung von privatem Krypto-Handel gibt es hier: Krypto-Steuer in Deutschland

Wann liegt eine gewerbliche Tätigkeit bei Krypto vor?

Als gewerblicher Handel mit Kryptowährungen zählt in Deutschland unter anderem:

  • Regelmäßiges Trading: Das häufige Kaufen und Verkaufen von Kryptowährungen mit der Intention, aus den Preisunterschieden einen Gewinn zu erzielen.
  • Mining: Das Bereitstellen von Rechenleistung zur Transaktionsverarbeitung und zur Erzeugung neuer Krypto-Coins gegen Belohnung. Mehr dazu: Mining Steuern
  • Betrieb von Handelsplattformen: Das Anbieten einer Plattform für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, inklusive Börsen und Broker-Dienste.
  • Dienstleistungen im Krypto-Bereich: Dazu zählen Beratungsdienste, Zahlungsdienstleister, Wallet-Services und andere Services, die direkt mit dem Kryptohandel in Verbindung stehen.
  • Akzeptanz von Kryptowährungen als Zahlungsmittel: Unternehmen, die Kryptowährungen als Bezahlung für Waren oder Dienstleistungen akzeptieren.
  • Token-Emission (ICO, STO, IEO): Die Ausgabe von Tokens im Rahmen von Initial Coin Offerings, Security Token Offerings oder Initial Exchange Offerings mit kommerziellem Hintergrund.
In diesem Kapitel
Kapitel 2

Gewerblicher vs. privater Krypto-Handel

Beschreibt die verschiedenen steuerlichen Pflichten und Berechnungsmethoden.

Gewerblicher und privater Krypto-Handel: Unterschiede auf einen Blick

Die Unterschiede zwischen privatem und gewerblichem Handel mit Kryptowährungen in Deutschland sind vor allem steuerrechtlicher Natur:

Steuerpflicht

Private Krypto-Händler:innen können bei einer Haltefrist von mehr als 1 Jahr virtuelle Währungen steuerfrei verkaufen.

Mehr dazu hier: Haltefrist für Kryptowährungen

Gewerbliche Händler:innen hingegen müssen Einkünfte aus dem Krypto-Handel als Betriebseinnahmen versteuern und sind zusätzlich gewerbesteuerpflichtig.

Steuerberechnung

Bei privaten Händler:innen wird der Gewinn als sonstige Einkünfte im Sinne des § 23 EStG behandelt und unterliegen somit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Allerdings nur, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als 365 Tage liegen.

Mehr dazu hier: Wie hoch ist die Steuer auf Kryptowährungen?

Gewerbliche Händler:innen müssen ihre Gewinne dagegen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern. Dies hat Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Steuerlast.

Buchführungspflichten

Gewerbliche Händler:innen müssen eine ordnungsgemäße Buchführung und Dokumentation ihrer Transaktionen gewährleisten. Bei privatem Handel ist dies nicht in demselben Umfang erforderlich, obwohl eine Nachweisführung und eine vollständige Transaktionshistorie für die Steuererklärung notwendig sind.

Umsatzsteuer

Der Umsatz aus dem Handel mit Kryptowährungen ist für gewerbliche Händler:innen grundsätzlich umsatzsteuerfrei, doch können sie Vorsteuer abziehen, wenn sie Eingänge für steuerpflichtige Ausgangsumsätze nutzen. 

Private Händler:innen sind in der Regel nicht vorsteuerabzugsberechtigt und unterliegen auch nicht der Umsatzsteuerpflicht.

Rechtsformabhängigkeit

Die steuerlichen Konsequenzen des gewerblichen Handels können je nach Rechtsform des Unternehmens variieren, während bei Privatpersonen stets die individuelle Steuersituation maßgeblich ist.

Steueroptimierung

Gewerbliche Händler:innen haben Gestaltungsspielräume zur Steueroptimierung, wie die Wahl der Unternehmensform oder Abschreibungsmöglichkeiten. Für private Händler sind solche Optimierungsstrategien in der Regel nicht anwendbar.

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In diesem Kapitel
Kapitel 3

Rechtlicher Rahmen und Richtlinien

Erläutert den rechtlichen Hintergrund und die Gesetzesgrundlagen, die den Handel mit Kryptowährungen in Deutschland regeln​

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

Der rechtliche Rahmen für die Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland stützt sich auf das Einkommensteuergesetz, welches Krypto-Assets als "private Wirtschaftsgüter" einordnet. 

Das Handelsgesetzbuch und die Abgabenordnung erweitern diese Basis für gewerbliche Aktivitäten. 

Trotz fehlender spezifischer Kryptogesetzgebung werden Richtlinien durch Verwaltungsanweisungen und die Rechtsprechung geformt, wie die Umsatzsteuerbefreiung für Kryptotransaktionen. 

Behörden arbeiten an detaillierten Regelungen, um den Kryptomarkt adäquat zu adressieren, wobei auch die Dokumentationspflichten für steuerliche Zwecke konkretisiert werden, um eine rechtliche und steuerliche Sicherheit für Marktteilnehmer zu gewährleisten.

Steuerpflichten für Gewerbetreibende im Krypto-Bereich

Gewerbetreibende im Krypto-Bereich in Deutschland unterliegen diversen steuerlichen Pflichten. Der Handel, das Mining und das Anbieten von Dienstleistungen rund um Kryptowährungen gelten als gewerbliche Tätigkeiten, die einkommen- und gewerbesteuerpflichtig sind. 

Gewerbetreibende müssen ihr Einkommen aus diesen Tätigkeiten in ihrer Einkommensteuererklärung angeben und entsprechende Vorauszahlungen leisten. Darüber hinaus ist für die Gewerbesteuer eine separate Erklärung abzugeben.

Die Steuerlast und Meldepflichten können je nach Rechtsform des Unternehmens variieren. 

Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften, wie GbRs oder OHGs, werden über das Einkommen der Inhaber:innen bzw. Gesellschafter:innen versteuert, wobei Gewinne direkt deren persönlichem Einkommen zugerechnet werden. 

Bei Kapitalgesellschaften, wie der GmbH oder UG, erfolgt die Besteuerung auf Unternehmensebene, und die Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer.

Unabhängig von der Rechtsform sind Umsätze aus dem Handel mit Kryptowährungen in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Dennoch müssen gewerbliche Krypto-Händler:innen auf die korrekte Abführung der Lohnsteuer für Angestellte, die Einhaltung der umsatzsteuerlichen Regeln und die Abgabe der Gewerbesteuer achten. 

Ermittlung der Steuerlast

Die Ermittlung der Steuerlast im gewerblichen Krypto-Handel basiert auf der genauen Erfassung aller Transaktionen zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage. 

Für die Einkommensteuer werden alle Gewinne aus dem Handel zusammengezählt und um betriebliche Ausgaben bereinigt. 

Die Gewerbesteuer bemisst sich nach dem ermittelten Gewinn aus Gewerbebetrieb, der um Freibeträge und Gemeindehebesätze adjustiert wird. 

Eine Beispielrechnung könnte so aussehen: 

100.000€ Gewinn aus Krypto-Handel abzüglich 20.000€ Betriebsausgaben ergibt eine Bemessungsgrundlage von 80.000€ für die Einkommensteuer. 

Für die Gewerbesteuer wird dieser Betrag um den Freibetrag reduziert und mit dem Hebesatz multipliziert.

Umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen

In Deutschland sind Kryptowährungstransaktionen von der Umsatzsteuer befreit, entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dies umfasst den Tausch von Krypto- zu Fiatwährungen und umgekehrt. Jedoch können Leistungen, die gegen Kryptowährungen erbracht werden, steuerpflichtig sein.

Gewerbliche Krypto-Händler dürfen Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die auf eingekaufte Waren oder Dienstleistungen für das Unternehmen anfällt, abziehen, sofern diese für umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze verwendet werden. Die Herausforderung liegt jedoch in der Zuordnung der Vorsteuerbeträge, wenn gleichzeitig steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze getätigt werden.

Umsatzsteuerliche Optimierung kann beispielsweise durch die Wahl der richtigen Rechtsform oder durch die Aufteilung von Geschäftsaktivitäten erfolgen, um eine möglichst hohe Vorsteuerabzugsfähigkeit zu erreichen. Dabei ist eine genaue Dokumentation und Buchführung unerlässlich, um bei Betriebsprüfungen die korrekte Verrechnung der Vorsteuer nachweisen zu können.

Buchführung und Dokumentation

Eine akribische Buchführung ist für gewerbliche Krypto-Händler in Deutschland unerlässlich. Sie müssen alle Transaktionen lückenlos in Euro umrechnen und dokumentieren, inklusive Datum, Betrag und Art des Geschäfts. Dies dient als Nachweis für das Finanzamt und erleichtert die Ermittlung der Steuerlast. 

Tipps für eine ordnungsgemäße Dokumentation beinhalten: die Nutzung eines Krypto-Portfoliotrackers oder spezialisierter Buchhaltungssoftware für Kryptowährungen, das Führen eines Handelstagebuchs und das regelmäßige Backup aller Daten. 

Zudem sollte man alle Belege für Geschäftsvorfälle und Transaktionen systematisch sammeln und aufbewahren, um bei Bedarf eine nahtlose Überprüfung zu ermöglichen.

Steueroptimierung und Gestaltungsmöglichkeiten

Für eine legale Steueroptimierung im Krypto-Gewerbe ist strategische Planung essenziell. Gewerbliche Händler können durch die Wahl der passenden Unternehmensform, Nutzung von Freibeträgen und Abschreibungen ihre Steuerlast minimieren. 

Es empfiehlt sich, Investitionen und Betriebsausgaben klug zu timen, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Dabei sollten Händler stets die Vorschriften zur Vermeidung von Steuerumgehung beachten. 

Riskant ist es, Transaktionen nicht korrekt zu dokumentieren oder Steuermodelle zu wählen, die vom Finanzamt als aggressiv angesehen werden könnten. Daher ist fachkundige steuerliche Beratung ratsam, um Fallstricke zu umgehen.

In diesem Kapitel
Kapitel 4

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