Es werden nur die Trading Fees automatisch berücksichtigt. Bisher sieht unser User Interface leider keine weitere Möglichkeit vor, Werbungskosten zu erfassen. Die im Zusammenhang mit dem Kryptowährungen stehenden Werbungskosten müssen manuell in der Steuererklärung eingetragen werden.
Wenn sonstige Einkünfte (Mining, Lending, Staking, Bounty, etc.) vorliegen:
Hier können die Werbungskosten in Zeile 11 der Anlage SO eingetragen (siehe Beispielreport) werden und mindern damit die Summe der sonstigen Einkünfte.
Wenn ausschließlich Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Trading) vorliegen:
Alternativ besteht die Möglichkeit unsere Rechnung anzuhängen und von der Summe in Zeile 48 abzuziehen. Hierbei bitte darauf achten, dass dieser Vorgang gegenüber dem Finanzamt offengelegt wird.